MYDAYS ODER WIE MAN GELD ZUM FENSTER RAUS WIRFT

 Hallo ihr Lieben,

bevor ich mit meiner Berichterstattung zum Multikocher-Test fortfahre, möchte ich mich einem anderen, für meinen Blog eher ungewöhnlichen Thema widmen und euch von meiner aktuellen Erfahrung mit Mydays erzählen. Ihr kennt Mydays? Genau, der Anbieter von "Erlebnissen" in Form von Gutscheinen. Vorweg sei gleich gesagt: weder mein Mann noch ich werden jemals wieder irgendeinen Gutschein dort erwerben, denn genauso gut können wir unser Geld in der Pfeife rauchen oder einfach zum Fenster raus werfen. Doch lasst mich ganz am Anfang beginnen:

EIN SCHÖNES GESCHENK

war es, das mir mein Mann damals (ich meine, es war Weihnachten 2016) gemacht hatte. Er schenkte mir nämlich einen Mydays-Gutschein für ein Krimidinner im Ratskeller in Augsburg. Ein Krimidinner hatten wir zuvor schon einmal in Würzburg mitgemacht und genossen, doch das Dinner selber war nicht das Ausschlaggebende seiner Wahl, sondern der Augsburger Ratskeller, mit dem mich ganz besondere Emotionen aus meiner Studentenzeit verbinden.

(Bild von  Free-Photos auf Pixabay)

Ich freute mich also sehr darüber und wollte den Gutschein ca. ein halbes Jahr später einlösen. Leider stand auf der Webseite aber die Information, dass dieses Event leider derzeit nicht zur Verfügung stehen würde. Man könne eine andere Stadt wählen oder sich benachrichtigen lassen, sobald es wieder stattfindet. Da wie gesagt der Augsburger Ratskeller wichtig war, wählte ich die zweite Option, schaute im Laufe der Monate immer wieder nach, leider ohne Erfolg. 

So ein Gutschein gilt ja nur für drei Jahre und nachdem es hieß, dass genau dieses Dinner leider nie mehr stattfinden würde, informierte ich mich 2019 über die Möglichkeiten, die ich zur anderen Nutzung des Gutscheins hatte. Krimidinner wollte ich nicht, aber man konnte auch andere Gutscheine wählen und Betrag meines Gutscheins in Höhe von 79 Euro als "Rabatt" ansetzen. Genau das tat ich und wählte am 12.11.2019 ein

KUSCHELWOCHENDE IN AALEN

für das ich 61 Euro aufzahlte. Dieser Gutschein, den ich dann Weihnachten meinem Mann schenkte ("Nur ned bled sei" sagt der Schwabe 😉), beinhaltet eine Übernachtung mit 3-Gänge-Menü und Frühstück am anderen Tag im 4-Sterne-Hotel H+ in Aalen direkt neben dem Thermalbad. Da wir gerne ins Thermalbad dort gehen, hätten wird das damit natürlich auch verbunden und uns eine schöne kleine Auszeit gegönnt. 


Das war der Plan (Foto Alexas_Fotos bei Pixabay)


PUSTEKUCHEN

Einlösen wollten wir den Gutschein im Herbst 2020, doch Corona kam dazwischen und der Plan zerschlug sich ohne unser Verschulden durch den Lockdown. 

Mein "Fehler" (wenn man es so nennen will) war, dass ich davon ausgegangen war, der neue Gutschein sei auch erneut wieder drei Jahre gültig und ich nicht auf das Datum geschaut hatte. So machten wir uns keine großen Gedanken und ich versuchte vor ein paar Tagen erneut, ihn einzulösen. Doch was für eine unangenehme Überraschung: der Gutschein ist 11/2020 - also ein Jahr nach Erwerb - abgelaufen 😲.


KONTAKT MIT DEM SERVICE

nahm ich natürlich sofort per Email auf. Hätte ich einen Gutschein aus Unachtsamkeit dummerweise verfallen lassen, hätte ich mir selber in den Hintern gebissen und es gut sein lassen, ist klar. Aber das erste Event stand nicht zur Verfügung und ich saß da jahrelang auf der Wartebank, bis es "nie wieder" hieß", beim zweiten war eine Einlösung 2020 ohne eigenes Verschulden auch nicht möglich und ich ging optimistisch davon aus, dass da mit Kulanz reagiert werden würde. Eins muss man sagen, schnell sind die da im Service, die Antwort kam fast sofort und war auch sehr freundlich gehalten. Doch der Inhalt war grob zusammengefasst

PECH GEHABT

Ich zitiere aus der ersten Mail: 

"Schade, dass Sie sich jetzt erst bei uns melden. Ihr Gutschein ist leider verjährt und nicht mehr gültig...
Gerne möchten wir Ihnen jedoch einen exklusiven Rabatt in Höhe von 20% auf eine nächste Bestellung anbieten."


Ja nee klar, ein 20%-Rabatt über einen neuen Gutschein, ich schmeiße dem alten noch mehr Geld hinterher - ganz sicher NICHT! Ich antwortete, dass ich auf den Rabatt verzichte, erklärte nochmal den genauen Sachverhalt und wies darauf hin, dass selbst wenn der erste Gutschein abgelaufen sei, zumindest die 61 Euro Aufzahlung drei statt einem Jahr gültig sein müssten und aufgrund von Corona doch ein gewisser Kulanzspielraum bestehen müsste. Die Antwort (ich zitiere wieder):

"Wir haben Ihren Fall noch einmal genau geprüft. Leider müssen wir Ihnen erneut mitteilen, dass Ihr Gutschein bereits zum 31.12.2020 verjährt ist und nicht mehr verwendet werden kann.
Wir bedauern es sehr, dass es Ihnen nicht möglich war, Ihren Gutschein innerhalb der 3-jährigen Gültigkeit einzulösen. Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Bilanzen Forderungen und Verbindlichkeiten korrekt darzustellen und dabei die definierten Verjährungsfristen zu beachten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch wir uns nach diesen gesetzlichen Vorgaben richten müssen. Es tut uns sehr leid, Ihnen deshalb keine positivere Antwort geben zu können."

NEIN, der Gutschein von 2019 ist nach EINEM Jahr verfallen und ich konnte ihn deswegen nicht einlösen. Und NEIN, die gesetzliche Vorgabe ist eine Gültigkeit von drei Jahren, der Gesetzgeber hat aber nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Anbieter von sich aus diese Frist verlängert. Dies schrieb ich Mydays erneut... darauf kam dann keine Antwort mehr, das interessiert die also reichlich wenig. 

FAZIT

Ich schreibe nie im ersten Ärger, sondern lasse Dinge erst einmal sacken, überlege dann nochmal und manchmal erscheint eine Angelegenheit dann gar nicht mehr so wichtig. Von dieser hier wollte ich aber auch nach ein paar Tagen noch berichten, denn 140 Euro sind viel Geld, die Kulanz bei Mydays ist unterirdisch und das Ganze ist meiner Ansicht nach eine Warnung wert. 

(Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay)


In Zukunft werde ich keine solchen Eventgutscheine mehr erwerben (schon gar nicht bei Mydays), sondern selber etwas zusammenstellen, einen hübschen Gutschein dazu gestalten und zum aktuellen Termin alles selber organisieren und buchen. Das ist zwar etwas umständlicher, aber ich kann mir sicher sein, dass ich nicht gutes Geld für nichts ausgebe, so dicke, dass wir Kohle verschenken können, haben wir es nun auch nicht. 

Ob wir das nun als Lehrgeld verbuchen oder unseren Rechtsanwalt konsultieren, ist noch in der Überlegung - was würdet ihr machen? 

Liebe Grüße

Eure Kerstin

(Werbung wegen Markennennung) 

Kommentare

  1. Für meine Begriffe ist der Streitwert zu gering für einen Rechtsstreit, letztendlich zahlst du dann noch mal drauf. Ich hab auch schlechte Erfahrungen mit Eventgutscheinen, lass es mittlerweile auch sein.

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